Elektroaltgeräte
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Elektroaltgeräte (Haushalt und Gewerbe) entpflichten – unkompliziert und rechtssicher

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Elektroaltgeräte (EAG) müssen zurückgenommen und verwertet werden. Übertragen Sie Ihre Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung der EAGs in Österreich auf Interzero Austria. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, sowie unseren individuellen Lösungen. Interzero Austria übernimmt für Sie in Österreich die Verpflichtungen zur Erfüllung der EAG-Verordnung für Ihre Elektro-Altgeräte im Haushalts- und Gewerbebereich.

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Pauschal-
entgelt 1
Kleinstinverkehrsetzer
  • Gesamte Jahresmasse
  • Haushalt max. 1000 kg (davon max. 300 kg Gasentladungslampen)
  • keine exakte Meldung der Masse
  • österreichweit

Pauschale 300 €
pro Auftrag

+43 1 90 50 095
Pauschal-
entgelt 2
Kleinstinverkehrsetzer
  • Gesamte Jahresmasse
  • Haushalt max. 2500 kg (davon max. 800 kg Gasentladungslampen)
  • keine exakte Meldung der Masse
  • österreichweit

Pauschale 700 €
pro Auftrag

+43 1 90 50 095
Individuelles Angebot
Inverkehrsetzer
  • Meldung nach Masse bzw. Stückzahl
  • Haushalt und Gewerbe
  • Tarif je Kategorie
  • österreichweit

Tarifliste aktuell
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Der einfache Weg zur Einhaltung der EAG-Richtlinie

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Über Interzero

Wir von Interzero entfernen und recyceln Ihre Abfälle professionell seit 1991 in 17 europäischen Ländern

Interzero ist ein weltweit präsentes Recyclingunternehmen mit über 1600 Mitarbeitern. Unsere wichtigsten Aufgaben in Österreich sind die landesweite Abwicklung von Entsorgungsdienstleistungen, sowie die Organisation von Logistikprozessen und die Rücknahme und stoffliche Verwertung von Verpackungen. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, Abfälle und Wertstoffe dort abzuholen, wo sie entstehen und sie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus möglichst umweltschonend wieder in den Recycling-Kreislauf einzubauen.

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FAQs

Der Gesetzgeber hat die „Verpflichteten“ unter dem Begriff „Hersteller“ zusammengefasst. Hersteller im Sinne der EAG-VO ist demnach, wer Elektro- und Elektronikgeräte:
  • unter seinem Markennamen herstellt und verkauft (Hersteller).
  • unter seinem Markennamen weiterverkauft – außer wenn der Markenname des Herstellers gemäß a) auf dem Gerät angebracht ist (Händler, Vertreiber, Inverkehrbringer).
  • erwerbsmäßig nach Österreich einführt (Importeur).
  • erwerbsmäßig zur Abgabe an Endverbraucher ausführt (Exporteur).
Alle Verpflichteten haben die Rücknahme und Behandlung bzw. Verwertung der von Ihnen in Umlauf gebrachten Elektrogeräte verordnungskonform sicherzustellen.
Ein Gerät ist ein Elektro- beziehungsweise Elektronikgerät, wenn es zum ordnungsgemäßen Betrieb:
  • elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigt und
  • für den Betrieb mit max. 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung ausgelegt ist und
  • unter die in Anhang 1 der EAG-VO genannten Gerätekategorien fällt und
  • nicht Teil eines anderen Gerätetyps ist.
Elektro- und Elektronikgeräte, die gemäß AWG 2002 als Abfall gelten, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entledigung Teil des Produkts sind.
  • für private Haushalte bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte,
  • Elektro- und Elektronikgeräte, die aufgrund von Art und Menge bzw. hinsichtlich ihres möglichen Anfalls mit EAG aus privaten Haushalten vergleichbar sind (dual use).
  • ACHTUNG: Alle anderen Geräte gemäß der EAG-VO sind solche für "gewerbliche Zwecke"
Von der EAG-VO sind folgende Geräte betroffen:
  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte
Folgende 5 Zubehörarten, die bei der Erstausstattung (ohne spätere Nachkäufe) mit dem Elektro- bzw. Elektronikgerät in Verkehr gesetzt werden, können identifiziert werden:
  • Verpackungen:
    Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.
  • Beigefügte Dokumente (Gebrauchsanweisungen, Garantieerklärungen, etc.):
    Nein, gehört nicht zur Masse des Geräts.
  • Batterien:
    Ja, sind mitzuwiegen.
  • Zubehör mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen:
    Ja, ist mitzuwiegen.
  • Zubehör ohne elektrische bzw. elektronische Bauteile:
    Ja, ist mitzuwiegen, wenn
    - das Zubehörteil zur Erfüllung der bestimmungsgemäßen technischen Grundfunktion erforderlich ist und
    - das Zubehörteil mit dem Gerät physisch verbunden werden kann.
Nach Unterzeichnung und Zusendung des Vertrages wird Ihnen Ihre Lizenzierungs- bzw. Herstellernummer übermittelt. Hier wird Ihnen auch der Bereich auf unserem Onlineportal freigeschalten, um Ihre Teilnahmebestätigung zu erhalten.

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Ihr Expertenteam

Elisabeth Bundschuh
+43 1 90 50 095 
Erreichbarkeit: Mo - Do 9 - 17 Uhr, Fr 9 - 12 Uhr

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Information

Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten leicht gemacht – mit Interzero Austria

Übertragen Sie Ihre Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen aus der Elektroaltgeräteverordnung in Österreich auf Interzero Austria und profitieren Sie somit von unserer langjährigen Erfahrung.

Wer Elektrogeräte in Österreich in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert (Inverkehrbringer), ist auch dafür verantwortlich, dass die Elektroaltgeräte in Österreich erfasst, wieder verwertet oder einer Behandlung zugeführt werden. So hat es der Gesetzgeber in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat dabei die „Verpflichteten“ unter dem Begriff „Hersteller“ zusammengefasst.

Hersteller im Sinne der EAG-VO ist demnach, wer Elektrogeräte bzw. Elektronikgeräte:
a) unter seinem Markennamen herstellt und verkauft (Hersteller)
b) unter seinem Markennamen weiterverkauft – außer wenn der Markenname des Herstellers gemäß a) auf dem Gerät angebracht ist (Händler, Vertreiber, Inverkehrbringer)
c) erwerbsmäßig nach Österreich einführt (Importeur)
d) erwerbsmäßig zur Abgabe an Endverbraucher ausführt (Exporteur)

Alle Verpflichteten haben die Rücknahme und Behandlung bzw. Verwertung der von Ihnen in Umlauf gebrachten Elektrogeräte (Großgeräte, Elektro-Kleingeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirm- und Bildröhrengeräte, Gasentladungslampen, Dual-use-Geräte) verordnungskonform sicherzustellen. Interzero Austria als Haushalts- und Gewerbesystem übernimmt für Sie die Verpflichtungen aus der Elektroaltgeräteverordnung für die von Ihnen in Verkehr gesetzten Elektrogeräte.

Ihre Vorteile mit Interzero Austria sind vielfältig! Sie bekommen individuell abgestimmte Dienstleistungen aus einer Hand und profitieren von unserem langjährigen Know-how bei der Sammlung von Elektroaltgeräten aus Industrie, Haushalt und Gewerbe. Über unser Online-Portal können Sie Ihre in Verkehr gesetzten Mengen jederzeit einfach und sicher melden und Einsicht in Ihr „Elektroaltgerätekonto“ nehmen. Durch die Nutzung von regionalen Sammelschienen und das Bündeln von Entsorgungsvorgängen können wir die Verpflichtungen aus der EAG-VO in Österreich kostengünstig für Sie organisieren. Ganz gleich, wo und wie Sie Ihre Elektrogeräte vermarkten – wir sammeln die Elektroaltgeräte in ganz Österreich bei den Gemeinde- und Bezirkssammelstellen, Händlern und Vertreibern ein. Die Interzero-Gruppe ist dazu der einzige Anbieter in Europa, der länderübergreifend die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten, Batterien und Verpackungen organisiert.

Mit der EAG-VO-Novelle 2014 haben übrigens auch ausländische Hersteller die Möglichkeit und ausländische Fernabsatzhändler die Pflicht, einen EAG-Bevollmächtigten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu bestellen. Auch diese Funktion übernimmt Interzero gerne.

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